I-24 U 235/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-07, I-24 U 235/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-07, I-24 U 235/04
I-24 U 235/04Obergericht07.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 235/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-07
Aktenzeichen: I-24 U 235/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0607.I24U235.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 26. November 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise geän-dert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 391,62 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 8. Mai 2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Be-klagte zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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