Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-27, I-3 Wx 127/05

I-3 Wx 127/05Obergericht27.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 127/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-27

Aktenzeichen: I-3 Wx 127/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0527.I3WX127.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. April 2005

  • 152 XIV 117/05 - und des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Mai 2005

-18 T 53/05 - werden aufgehoben.

Das Gesuch des Antragstellers auf Anordnung der Sicherungshaft für

3 Monate im Anschluss an die Untersuchungshaft aus dem Verfahren

60 Js 1572/05 der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die in 2. und 3. Instanz entstandenen, zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt der An-tragsteller.

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Sürig in Bremen bewilligt.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 EUR.

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