VI-U (Kart) 7/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-25, VI-U (Kart) 7/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-25, VI-U (Kart) 7/05
VI-U (Kart) 7/05Obergericht25.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 7/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-25
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 7/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0525.VI.U.KART7.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. April 2004 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.
III. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf jeweils 23.630,95 EUR festgesetzt.
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