Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-24, I-24 U 194/04

I-24 U 194/04Obergericht24.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 194/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-24

Aktenzeichen: I-24 U 194/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0524.I24U194.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 23. September 2004 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise ab-geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 32.455,07 EUR nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.814,42 EUR seit dem 11. April 2003 sowie aus weiteren 22.640,65 EUR seit dem 05. Mai 2004 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird ab-gewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 8 % die Kläger und zu 92 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachge-lassen, die jeweils gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, es sei denn, die jeweilige Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

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