Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-10, I-24 U 257/03

I-24 U 257/03Obergericht10.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 257/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-10

Aktenzeichen: I-24 U 257/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0510.I24U257.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 6. November 2003 verkündete Urteil der 7. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage ver-urteilt, an die Beklagte 37.223,44 EUR nebst Zinsen von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Mai 2003 zu zahlen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger die Ge-richtskosten und die der Beklagten erwachsenen außergerichtlichen Auslagen zu 80% sowie die dem Nebenintervenienten erwachsenen außergerichtlichen Auslagen ganz, die Beklagte die Gerichtskosten und die dem Kläger erwachsenen außergerichtlichen Auslagen zu 20%; Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Kläger zu 70%, der Be-klagten zu 30% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelas-sen, die jeweils gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Be-trags abzuwenden, es sei denn, die jeweilige Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.