I-21 U 131/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-10, I-21 U 131/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-10, I-21 U 131/04
I-21 U 131/04Obergericht10.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 131/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: I-21 U 131/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0510.I21U131.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.08.2004 - 17 O 398/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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