Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-10, I-21 U 131/04

I-21 U 131/04Obergericht10.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 131/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-10

Aktenzeichen: I-21 U 131/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0510.I21U131.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.08.2004 - 17 O 398/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.