I-9 U 179/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-09, I-9 U 179/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-09, I-9 U 179/04
I-9 U 179/04Obergericht09.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 179/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-09
Aktenzeichen: I-9 U 179/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0509.I9U179.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.09.2004 verkün-dete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 598/03) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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