VII-Verg 16/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-07, VII-Verg 16/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-07, VII-Verg 16/05
VII-Verg 16/05Obergericht07.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 16/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-07
Aktenzeichen: VII-Verg 16/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0507.VII.VERG16.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2005 (VK 2 – 09/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Der Beschluss des Senats vom 13. April 2005 ist gegenstandslos.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 17. Mai 2005 zu erklären, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten werden soll.
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