VI-Kart 19/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-04, VI-Kart 19/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-04, VI-Kart 19/04 (V)
VI-Kart 19/04 (V)Obergericht04.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 19/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-04
Aktenzeichen: VI-Kart 19/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0504.VI.KART19.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis zu 8. wird zurückge-wiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Bundeskartell-amts und der Beigeladenen fallen den Beteiligten zur Last.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit der Senat den Zusammenschluss untersagt hat.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250.000 EUR fest-gesetzt.
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