I-10 W 30/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-03, I-10 W 30/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-03, I-10 W 30/05
I-10 W 30/05Obergericht03.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 30/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-03
Aktenzeichen: I-10 W 30/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0503.I10W30.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofor-tige Beschwerde der Klägerin der Kostenfestsetzungsbeschluss des Land-gerichts Mönchengladbach - Rechtspflegerin - vom 26.01.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Mönchengladbach vom 25.11.2004 sind von der Klägerin an Kosten EUR 479,50 (vierhundertneun-undsiebzig und 50/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2004 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 26 %, die Beklagte zu 74 %.
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