I-3 Wx 56/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-29, I-3 Wx 56/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-29, I-3 Wx 56/05
I-3 Wx 56/05Obergericht29.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 56/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-29
Aktenzeichen: I-3 Wx 56/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0429.I3WX56.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Kostenentscheidung zu TOP 8 wird abgeändert.
Die Gerichtskosten 1. und 2. Instanz werden insoweit den Beteiligten zu 2. auferlegt. Die Gerichtskosten des 3. Rechtszuges fallen den Beteiligten zu 1. zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Beschwerdewert: 3.000 EUR.
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