Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-8 U 120/04

I-8 U 120/04Obergericht28.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 120/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-28

Aktenzeichen: I-8 U 120/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0428.I8U120.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juli 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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