I-10 W 39/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-10 W 39/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-10 W 39/05
I-10 W 39/05Obergericht28.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 39/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: I-10 W 39/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0428.I10W39.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten vom 17.03.2005 gegen die Vorschussanfor-derung des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 28.01.2005 wird kostenfällig als unzulässig verworfen.
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