I-10 U 129/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-10 U 129/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-10 U 129/04
I-10 U 129/04Obergericht28.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 129/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: I-10 U 129/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0428.I10U129.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.07.2004 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch haftend die Kosten des Be-rufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung entspre-chend hohe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.