VII-Verg 23/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-27, VII-Verg 23/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-27, VII-Verg 23/05
VII-Verg 23/05Obergericht27.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: VII-Verg 23/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0427.VII.VERG23.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags nach § 115 Abs. 1 GWB wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert: bis 30.000 EUR
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