Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-25, 4 UF 252/04

4 UF 252/04Obergericht25.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 UF 252/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-25

Aktenzeichen: 4 UF 252/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0425.4UF252.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 05.04.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rügeverfahrens trägt der Beklagte.

Weitere Eingaben des Beklagten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden.

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