Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-21, I-6 U 162/04

I-6 U 162/04Obergericht21.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 162/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-21

Aktenzeichen: I-6 U 162/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0421.I6U162.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2004 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Klä-ger 15.750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 2. Juli 2003 Zug um Zug gegen Übertragung von 4.500 Stück Inhaberstammaktien der Beklagten - Wertpapierkennnummer: ............. - zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - werden der Beklagten auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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