Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-21, I-2 U 111/03

I-2 U 111/03Obergericht21.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 111/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-21

Aktenzeichen: I-2 U 111/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0421.I2U111.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2003 verkündete Urteil der 4 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 78.000,-- € abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

V. Streitwert für das Berufungsverfahren: 2.556.459,41 € (= 5.000.000,-- DM)

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