Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-15, I-1 W 9/05

I-1 W 9/05Obergericht15.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 9/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-15

Aktenzeichen: I-1 W 9/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0415.I1W9.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. September 2004 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller; eine Er-stattung außergerichtlicher Kosten findet jedoch nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.