I-18 U 160/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-13, I-18 U 160/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-13, I-18 U 160/04
I-18 U 160/04Obergericht13.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 160/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-13
Aktenzeichen: I-18 U 160/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0413.I18U160.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 27. Mai 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.752,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz aus
296,55 € seit dem 10.05.2000,
1.048,89 € seit dem 16.06.2000,
2.350,92 € seit dem 22.08.2001,
1.033,32 € seit dem 14.09.2001,
1.275,90 € seit dem 11.11.2001,
6.774,08 € seit dem 13.01.2002,
16.866,95 € seit dem 13.06.2002,
105,95 € seit dem 24.07.2002
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 76 % und die
Klägerin zu 24 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.