I-23 U 190/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-08, I-23 U 190/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-08, I-23 U 190/04
I-23 U 190/04Obergericht08.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 190/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-08
Aktenzeichen: I-23 U 190/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0408.I23U190.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. August 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.605,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 36 % und der Beklagten zu 64 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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