I-10 U 191/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, I-10 U 191/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, I-10 U 191/04
I-10 U 191/04Obergericht07.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 191/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: I-10 U 191/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0407.I10U191.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 11.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung wegen der Kosten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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