I-10 U 161/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, I-10 U 161/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, I-10 U 161/04
I-10 U 161/04Obergericht07.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 161/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: I-10 U 161/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0407.I10U161.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 06.09.2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen zur Zahlung von EUR 1.505,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2003 an die Klägerin verurteilt.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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