VII-Verg 68/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 68/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 68/04
VII-Verg 68/04Obergericht23.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 68/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-23
Aktenzeichen: VII-Verg 68/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0323.VII.VERG68.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. August 2004, VK 2-115/04, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie des Beigeladenen zu tragen.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den Bei-geladenen war notwendig.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 19.000 EUR festgesetzt.
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