Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 68/04

VII-Verg 68/04Obergericht23.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 68/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-23

Aktenzeichen: VII-Verg 68/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0323.VII.VERG68.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. August 2004, VK 2-115/04, wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie des Beigeladenen zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den Bei-geladenen war notwendig.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 19.000 EUR festgesetzt.

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