I-23 U 201/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-18, I-23 U 201/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-18, I-23 U 201/04
I-23 U 201/04Obergericht18.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 201/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: I-23 U 201/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0318.I23U201.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der
14 d Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5.8.2004 wird zurück-gewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil der Einzelrichterin der 14 d Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5.8.2004 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 17.858,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.6.2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betra-ges leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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