I-8 U 124/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-17, I-8 U 124/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-17, I-8 U 124/02
I-8 U 124/02Obergericht17.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 124/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: I-8 U 124/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0317.I8U124.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Oktober 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Klageabweisung gegenüber der Beklagten zu 2) richtet.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in gleicher Höhe leisten
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