Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-17, I-2 U 60/03

I-2 U 60/03Obergericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 60/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: I-2 U 60/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0317.I2U60.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Mai 2003 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung von 21.500,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 300.000,00 €.

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