VI-Kart 31/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, VI-Kart 31/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, VI-Kart 31/04 (V)
VI-Kart 31/04 (V)Obergericht16.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 31/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: VI-Kart 31/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0316.VI.KART31.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. November 2004 - Az.: 113-76-10 (62/04) - wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Ministeri-um für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
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