I-11 U 33/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, I-11 U 33/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, I-11 U 33/04
I-11 U 33/04Obergericht16.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 U 33/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: I-11 U 33/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0316.I11U33.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. August 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts K.
– 3 O 172/03 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 3.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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