I-3 U 3/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-02, I-3 U 3/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-02, I-3 U 3/05
I-3 U 3/05Obergericht02.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 3/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-02
Aktenzeichen: I-3 U 3/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0302.I3U3.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. August 2004 verkündete Urkun-den-Vorbehalts-Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.
Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt 429.800,- EUR.
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