I-2 U 68/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-24, I-2 U 68/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-24, I-2 U 68/03
I-2 U 68/03Obergericht24.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 68/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: I-2 U 68/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0224.I2U68.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juni 2003
verkündete Urteil der 4 b. Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungs-
rechtszuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Hin-
terlegung oder Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe
von € 50.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die
Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin wegen der
Kosten gegen Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in
Höhe von € 5.500,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 1.000.000,00 festgesetzt.
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