VI-U (Kart) 11/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-23, VI-U (Kart) 11/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-23, VI-U (Kart) 11/04
VI-U (Kart) 11/04Obergericht23.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-23
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0223.VI.U.KART11.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. November 2003 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 12 O 55/03 (Kart) - abgeändert.
Die Klage des Klägers zu 2) wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) 45 % und der Kläger zu 2) 55 %. Die außergerichtliche Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 40 % und dem Kläger zu 2) zu 60 % auferlegt. Die
außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) und 2) tragen diese jeweils selbst.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
bis zum 08.02.2005: 180.000,00 EUR (Kläger zu 1): 90.000,00 EUR
Kläger zu 2): 90.000,00 EUR)
danach: 100.000,00 EUR (Kläger zu 1): 90.000,00 EUR
Kläger zu 2): 10.000,00 EUR)
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