I-2 U 83/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-2 U 83/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-2 U 83/03
I-2 U 83/03Obergericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 83/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: I-2 U 83/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0217.I2U83.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juli 2003 verkündete Teilurteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Teilurteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Unterlassung, zur Rechnungslegung und zur Vernichtung der als schutzrechtsverlet-zend angegriffenen Erzeugnisse verurteilt worden ist (Ziffern I. 1., 2 und 3 des landgerichtlichen Urteilsausspruches).
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 70.244,81 Euro festgesetzt; hiervon entfallen 14.244,81 Euro auf die Berufung des Klägers und 56.000,00 Euro auf die Berufung der Beklagten.
R2 R4 Dr. C
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