I-18 U 157/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-16, I-18 U 157/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-16, I-18 U 157/04
I-18 U 157/04Obergericht16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 157/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: I-18 U 157/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0216.I18U157.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
In pp.
hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Ver-handlung vom 26. Januar 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesge-richt M. und die Richter am Oberlandesgericht H. und B.
für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Mai 2004
verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts
Mönchengladbach (2 O 209/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-
tung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-
weils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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