I-24 U 98/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-15, I-24 U 98/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-15, I-24 U 98/04
I-24 U 98/04Obergericht15.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 98/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-15
Aktenzeichen: I-24 U 98/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0215.I24U98.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 29. April 2004 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.779,17 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9. September 2001 zu zah-len.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, 86.923,25 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24. Mai 2002 an die Beklagte zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56 % und die Beklagte 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.