Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-15 U 81/04

I-15 U 81/04Obergericht11.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 81/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-11

Aktenzeichen: I-15 U 81/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0211.I15U81.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. April 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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