I-15 U 78/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-15 U 78/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-15 U 78/04
I-15 U 78/04Obergericht11.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 78/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-11
Aktenzeichen: I-15 U 78/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0211.I15U78.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Das am 29. März 2004 verkündete Teil-Grundurteil der Einzelrichterin der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird abgeändert und - als Schlussurteil - wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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