Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-15 U 78/04

I-15 U 78/04Obergericht11.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 78/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-11

Aktenzeichen: I-15 U 78/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0211.I15U78.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Das am 29. März 2004 verkündete Teil-Grundurteil der Einzelrichterin der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird abgeändert und - als Schlussurteil - wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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