I-2 U 80/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-10, I-2 U 80/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-10, I-2 U 80/02
I-2 U 80/02Obergericht10.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 80/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: I-2 U 80/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0210.I2U80.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Mai 2002 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 270.000,-- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 10.225.837,-- EUR (= 20 Mio. DM).
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