I-18 U 82/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-02, I-18 U 82/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-02, I-18 U 82/04
I-18 U 82/04Obergericht02.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-02
Aktenzeichen: I-18 U 82/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0202.I18U82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 2004
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (31 O 138/02) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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