Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-02, I-18 U 145/04

I-18 U 145/04Obergericht02.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 145/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-02

Aktenzeichen: I-18 U 145/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0202.I18U145.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. April 2004

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (31 O 69/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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