II-10 WF 38/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-27, II-10 WF 38/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-27, II-10 WF 38/04
II-10 WF 38/04Obergericht27.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 38/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-27
Aktenzeichen: II-10 WF 38/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0127.II10WF38.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen - Rechtspflegerin des Familiengerichts - vom 14.09.2004 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sind vom Antragsteller zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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