Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-26, VII-Verg 45/04

VII-Verg 45/04Obergericht26.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-26

Aktenzeichen: VII-Verg 45/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0126.VII.VERG45.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juni 2004, VK 2 - 70/04, wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur notwendigen Rechtsverfolgung erforderlichen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstellerin notwendig.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.829.139 EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.