I-2 U 62/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-20, I-2 U 62/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-20, I-2 U 62/00
I-2 U 62/00Obergericht20.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 62/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: I-2 U 62/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0120.I2U62.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. März
2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungs-
rechtszuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Hin-
terlegung oder Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe
von EUR 30.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
EUR 255.645,94 ( DM = 500.000,00) festgesetzt.
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