Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-20, I-2 U 62/00

I-2 U 62/00Obergericht20.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 62/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-20

Aktenzeichen: I-2 U 62/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0120.I2U62.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. März

2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-

richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungs-

rechtszuges auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Hin-

terlegung oder Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe

von EUR 30.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

EUR 255.645,94 ( DM = 500.000,00) festgesetzt.

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