Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, I-23 U 174/04

I-23 U 174/04Obergericht18.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 174/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: I-23 U 174/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0118.I23U174.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Mai 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leis-tet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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