I-23 U 174/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, I-23 U 174/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, I-23 U 174/04
I-23 U 174/04Obergericht18.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 174/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-18
Aktenzeichen: I-23 U 174/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0118.I23U174.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Mai 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leis-tet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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