Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, 23 U 109/04

23 U 109/04Obergericht18.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 109/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: 23 U 109/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0118.23U109.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Mai 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.636,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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