Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-14, I-22 U 81/04

I-22 U 81/04Obergericht14.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 81/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-14

Aktenzeichen: I-22 U 81/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0114.I22U81.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 24. Mai 2004 abgeän-dert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläge-rin 44.562,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.8.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden zu erset-zen, die ihr aus dem Unfallereignis vom 27.03.2002 auf der Kreu-zung M.-straße/P.-straße in K. künftig entstehen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergehen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches wird die Klage abge-wiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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