Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-14, I-17 U 31/04

I-17 U 31/04Obergericht14.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 31/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-14

Aktenzeichen: I-17 U 31/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0114.I17U31.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht P., des Richters am Oberlandesge-richt S. und der Richterin am Oberlandesgericht Dr. A.-S. auf die mündliche Ver-handlung vom 10.12.2004

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13.01.2004 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin

  1. 12.610,80 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit

dem 18.08.2000 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe von

360 Stück Fondsanteile "Weltvision",

  1. 1.654,16 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem

16.06.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 69 % die Klägerin und zu 31 % die Beklagte.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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