Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-13, I-8 U 18/04

I-8 U 18/04Obergericht13.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 18/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-13

Aktenzeichen: I-8 U 18/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0113.I8U18.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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