VI-U (Kart) 41/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-29, VI-U (Kart) 41/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-29, VI-U (Kart) 41/04
VI-U (Kart) 41/04Obergericht29.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 41/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-29
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 41/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1229.VI.U.KART41.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 5.Oktober 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen - Kartellgericht - des Landgerichts Dortmund abgeändert und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Anschlußberufung der Verfügungsklägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Der Streitwert wird auch für die 2.Instanz auf 250.000 EUR festgesetzt.
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