Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-22, VII-Verg 81/04

VII-Verg 81/04Obergericht22.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 81/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-22

Aktenzeichen: VII-Verg 81/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1222.VII.VERG81.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigela-denen zu 1 gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Be-zirksregierung Münster vom 4. Oktober 2004 (VK 21/04) werden zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den übrigen Verfah-rensbeteiligten einschließlich der Beigeladenen zu 2 im Beschwer-deverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden zu gleichen Anteilen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1 auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 110.000 Euro

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